Oberlandesgericht Köln, 2004-01-09, 6 U 126/03

6 U 126/03Tribunal Superior9 de jan. de 2004

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 126/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-09

Aktenzeichen: 6 U 126/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0109.6U126.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 21. August 2003 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 423/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Unterlassungsgebot in Ziffer 1. a) der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 04. Juli 2003 (gleiches Aktenzeichen) wie folgt neu gefasst wird:

Die Antragsgegnerin hat es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im "Klassenfahrten Magazin" von Mitarbeitern eines Unternehmens erstellte Beiträge, in denen wie nachfolgend wiedergegeben für dieses Unternehmen geworben wird, zu veröffentlichen, wenn in der gleichen Ausgabe des "Klassenfahrten Magazin" eine Werbeanzeige dieses Unternehmens veröffentlicht wird:

pp.

Die in beiden Instanzen entstandenen Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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