Oberlandesgericht Köln, 2007-01-18, 7 U 136/05

7 U 136/05Tribunal Superior18 de jan. de 2007

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Oberlandesgericht Köln — 7 U 136/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: 7 U 136/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0118.7U136.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.08.2005 verkündete Grund- und Teilurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 56/05 – teilweise abgeändert.

Der Klageantrag wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, soweit der Kläger Entschädigung dafür verlangt, dass ihm die Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransports im Erftkreis gem. §§ 18 ff. RettG NRW für vier Krankentransportwagen nicht bis zum 1.1.1998 erteilt worden ist.

Im Übrigen – Entschädigung, weil die Genehmigung nicht schon im Jahr 1997 erteilt worden ist – wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Zur Verhandlung und Entscheidung über die Anspruchshöhe wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Diesem bleibt ferner die Entscheidung über die Kosten, auch die des Berufungsverfahrens, vorbehalten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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