Oberlandesgericht Köln, 2007-02-08, 2 Ws 67/07

2 Ws 67/07Tribunal Superior8 de fev. de 2007

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Regest

Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.

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Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 67/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 2 Ws 67/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0208.2WS67.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 112

Leitsätze

Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

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