Oberlandesgericht Köln, 2007-09-14, 6 U 10/06

6 U 10/06Tribunal Superior14 de set. de 2007

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 10/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-14

Aktenzeichen: 6 U 10/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0914.6U10.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Beklagten zu 1) - 3) wird das am 2.12.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 29/05 - teilweise abgeändert und unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im übrigen die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Klägerin Auskunft über die mit der Entgegennahme von Einsätzen für Sportwetten, Kasino- oder Lotteriespiele erzielten Umsätze sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten begehrt (Klageanträge zu I 2 und II).

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen

2.) Die Kosten der ersten Instanz verteilen sich wie folgt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin zu 43 % und die Beklagten zu 1) - 3) zu je 19 % zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) - 3) haben die Klägerin zu 20 % und im übrigen die Beklagten zu 1) - 3) selbst zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4) hat die Klägerin zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin und die Beklagten zu 1) - 3) je 25 % zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches kann der jeweilige Voll-streckungsschuldner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird zugelassen, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.

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