2 Ws 488/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-11-12, 2 Ws 488/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-11-12, 2 Ws 488/08
2 Ws 488/08Tribunal Superior12 de nov. de 2008
Regest
1. Es wird daran festgehalten, dass eine (bindende) Verweisung gemäß § 270 StPO wegen Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts erst bei feststehendem Schuldspruch und ausreichend verfestigter Straferwartung in Betracht kommt. 2. In besonders gelagerten Einzelfällen ( hier : Verstreichenlassen von 10 Monaten zwischen Eingang der Akten bei dem Landgericht und der Rückverweisung an das Amtsgericht; Beantwortung von wiederholten Sachstandsanfragen der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, die Sache könne derzeit nicht verhandelt werden; besonderer Umfang der Sache) kann der Verweisungsbeschluß gleichwohl als wirksam zu beurteilen sein.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 488/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-12
Aktenzeichen: 2 Ws 488/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1112.2WS488.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
-
Es wird daran festgehalten, dass eine (bindende) Verweisung gemäß § 270 StPO wegen Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts erst bei feststehendem Schuldspruch und ausreichend verfestigter Straferwartung in Betracht kommt.
-
In besonders gelagerten Einzelfällen ( hier : Verstreichenlassen von 10 Monaten zwischen Eingang der Akten bei dem Landgericht und der Rückverweisung an das Amtsgericht; Beantwortung von wiederholten Sachstandsanfragen der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, die Sache könne derzeit nicht verhandelt werden; besonderer Umfang der Sache) kann der Verweisungsbeschluß gleichwohl als wirksam zu beurteilen sein.
Tenor
Das Landgericht Köln - 9. große Strafkammer - ist für die Durchführung des Hauptverfahrens über die öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft Köln vom 29.01.2007 - 115 Js 105/05 - zuständig.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.