Oberlandesgericht Köln, 2009-09-22, 5 W 25/09

5 W 25/09Tribunal Superior22 de set. de 2009

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Oberlandesgericht Köln — 5 W 25/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-22

Aktenzeichen: 5 W 25/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0922.5W25.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 6.8.2009 - 11 O 44/09 - insoweit abgeändert, dass dem Kläger hinsichtlich des Antrags zu 3 Prozesskostenhilfe wie folgt bewilligt wird:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldenrisch verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen und weiteren immateriellen Schäden - insbesondere auch Erwerbsschaden und alle weiteren Schäden - zu ersetzen, die ihm als Folge der fehlerhaften ärztlichen Behandlung vom 16.1.2007 entstanden sind oder entstehen werden, vorbehaltlich des Übergangs auf einen gesetzlichen Krankenversicherungsträger.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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