Oberlandesgericht Köln, 2009-12-14, 2 Wx 59/09

2 Wx 59/09Tribunal Superior14 de dez. de 2009

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Regest

Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung geführt werden.

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Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 59/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-14

Aktenzeichen: 2 Wx 59/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1214.2WX59.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: GBO §§ 29, 25; BGB §§ 2303 ff.

Leitsätze

Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung geführt werden.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 30. Juni 2009 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12. Juni 2009, 6 T 66/09, wird zurückgewiesen.

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