Oberlandesgericht Köln, 2010-02-08, 17 W 20/10

17 W 20/10Tribunal Superior8 de fev. de 2010

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Die unzulängliche Anleitung des Sachverständigen durch das Gericht kann der Aberkennung des Entschädigungsanspruchs auch dann entgegen stehen, wenn der Sachverständige den Gutachtenauftrag nur verzögerlich bearbeitet hat.

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Oberlandesgericht Köln — 17 W 20/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-08

Aktenzeichen: 17 W 20/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0208.17W20.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: § 8 JVEG, § 404 a ZPO

Leitsätze

Die unzulängliche Anleitung des Sachverständigen durch das Gericht kann der Aberkennung des Entschädigungsanspruchs auch dann entgegen stehen, wenn der Sachverständige den Gutachtenauftrag nur verzögerlich bearbeitet hat.

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen Dr. X. werden die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 06. Oktober 2008, 13. Juli 2009 sowie 17. August 2009 - Az. jeweils: 7 OH 12/04 - aufgehoben, soweit diesem die Entschädigung aberkannt, die Zahlung eines Kostenvorschusses auferlegt sowie die Rückzahlung der gezahlten Vergütung in Höhe von 6.013,25 € sowie verrechneter Ordnungsgelder in Höhe von 1.300,00 € angeordnet wurde.

Das Verfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

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