Oberlandesgericht Köln, 2010-12-13, 6 AuslS 121/10

6 AuslS 121/10Tribunal Superior13 de dez. de 2010

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Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Leistung von Rechtshilfe gemäß §§ 59, 66 IRG - hier Herausgabe gespiegelter Daten, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden sind - an die Schweiz

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Oberlandesgericht Köln — 6 AuslS 121/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-13

Aktenzeichen: 6 AuslS 121/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1213.6AUSLS121.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Leistung von Rechtshilfe gemäß §§ 59, 66 IRG - hier Herausgabe gespiegelter Daten, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden sind - an die Schweiz

Tenor

Die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des schweizerischen Rechtshilfeersuchens des Bezirksamts Z. vom 26.1.2010 ist hinsichtlich der Herausgabe der gespiegelten Daten von den anlässlich der Wohnungsdurchsuchungen bei den Betroffenen sichergestellten Datenträgern (im einzelnen aufgeführt) zulässig.

Die Einwendungen der Betroffenen hiergegen werden zurückgewiesen.

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