Oberlandesgericht Köln, 2013-01-15, 6 W 12/13

6 W 12/13Tribunal Superior15 de jan. de 2013

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Oberlandesgericht Köln — 6 W 12/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-15

Aktenzeichen: 6 W 12/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0115.6W12.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.10.2012 – 14 O 276/12 - teilweise abgeändert. Dem Beklagten wird für die Verteidigung gegen den Klageantrag zu 1., soweit dieser den Betrag von 995,00 EUR nebst Zinsen übersteigt, sowie für die Verteidigung gegen die Klageanträge zu 2. bis 5. Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin B bewilligt. Die Prozesskostenhilfe wird hinsichtlich des Klageantrags zu 1. In Höhe eines Teilbetrags von 770,00 EUR ab Antragstellung, im Übrigen ab dem 07.09.2012 gewährt.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

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