18 U 175/11•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-24, 18 U 175/11
Oberlandesgericht Köln, 2013-01-24, 18 U 175/11
18 U 175/11Tribunal Superior24 de jan. de 2013
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 18 U 175/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 18 U 175/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0124.18U175.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.04.2011 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln (15 O 118/10) teilweise abgeändert:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 15.865,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.04.2010 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Übertragung des Kommanditanteils der Klagepartei an der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 0000 eingetragenen G Baubetreuung Immobilien-Anlagen Nr. 0 KG mit einem Beteiligungsbetrag von 50.000,00 DM.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme der Übertragung des unter Ziffer 1.) bezeichneten Kommanditanteils in Verzug befinden.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die in beiden Instanzen entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 87 % und die Beklagte zu 1) zu 13 %. Der Kläger trägt die in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3). Dem Kläger werden 63 % der in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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