3 U 209/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-10-15, 3 U 209/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-10-15, 3 U 209/12
3 U 209/12Tribunal Superior15 de out. de 2013
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 3 U 209/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-15
Aktenzeichen: 3 U 209/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1015.3U209.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
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- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn – 30 O 14/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.756,02 € nebst 5% Zinsen aus 19.179,07 € seit dem 01.02.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 3.114,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.07.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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- Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es durch diese Entscheidung aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
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