Oberlandesgericht Köln, 2013-10-18, 6 U 11/13

6 U 11/13Tribunal Superior18 de out. de 2013

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 11/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-18

Aktenzeichen: 6 U 11/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1018.6U11.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. 12. 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 33 O 136/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungstenors durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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