Oberlandesgericht Köln, 2017-11-16, 15 U 71/17

15 U 71/17Tribunal Superior16 de nov. de 2017

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Oberlandesgericht Köln — 15 U 71/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-16

Aktenzeichen: 15 U 71/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1116.15U71.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.04.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu bezahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.709,99 EUR nebst Zinsen aus 1.822,96 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.

  1. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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