Oberlandesgericht Köln, 2017-11-29, 16 U 86/17

16 U 86/17Tribunal Superior29 de nov. de 2017

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Oberlandesgericht Köln — 16 U 86/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-29

Aktenzeichen: 16 U 86/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1129.16U86.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 1.6.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 397/16 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die Zulassungsbescheinigung Teil II für das Wohnmobil Q auf G, Fahrzeug-Ident-Nr. ZXX25XXX00XXX09XX an den Kläger herauszugeben. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 € und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung hinsichtlich der Hauptsache Sicherheit in Höhe von 5.000 € und wegen der Kosten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 47.000 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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