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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 3583/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-10-24
Aktenzeichen: 18 L 3583/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1024.18L3583.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 9779/25 gegen die Beschränkungen in Ziffer 3 (dort das Verbot der Skandierung der Parole „Frauen- und Kindermörder Israel“) und Ziffer 5 der Bestätigungsverfügung der Kreispolizeibehörde C. vom 16. Oktober 2025 sowie hinsichtlich Ziffer 6 der Bestätigungsverfügung der Kreispolizeibehörde C. vom 16. Oktober 2025 in Gestalt der Verfügung vom 23. Oktober 2025 wird wiederhergestellt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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- Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
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- Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.