ECLI:EU:C:1983:28•Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 7. Februar 1983.#Pierre Favre gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Einstweilige Anordnung - Bedienstete auf Zeit - Kündigung.#Rechtssache 346/82 R.
Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 7. Februar 1983.#Pierre Favre gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Einstweilige Anordnung - Bedienstete auf Zeit - Kündigung.#Rechtssache 346/82 R.
ECLI:EU:C:1983:28Eu Chamb 01 C7 de fev. de 1983
Texto completo
Entscheidungsgründe
DER ANTRAGSTELLER HAT NICHT DARGELEGT , INWIEFERN DIE NICHTAUSSETZUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER SEINE KÜNDIGUNG IHM EINEN NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADEN VERURSACHEN KÖNNTE , UND ER HAT NICHTS VORGETRAGEN , WAS DIE BEGRÜNDETHEIT SEINER KLAGE GLAUBHAFT MACHEN KANN .
DA NICHT FESTGESTELLT WERDEN KANN , DASS EINE STARKE VERMUTUNG FÜR DIE BEGRÜNDETHEIT DES HAUPTANTRAGS SPRICHT , KANN DEM ANTRAG , DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KÜNDIGUNG AUSZUSETZEN , BIS DER GERICHTSHOF IN DER HAUPTSACHE ENTSCHIEDEN HAT , NICHT STATTGEGEBEN WERDEN .
AUS DIESEN GRÜNDEN
Tenor
HAT
DER PRÄSIDENT DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES
IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG
BESCHLOSSEN :
1 . DER ANTRAG , DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KÜNDIGUNG BIS ZUR VERKÜNDUNG DES URTEILS IN DER HAUPTSACHE AUSZUSETZEN , WIRD ABGEWIESEN .
2.DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN BLEIBT VORBEHALTEN .
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.