ECLI:EU:T:2011:25•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#Sprachenregelung – Auf der Website des EPSO veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete – Veröffentlichung in drei Amtssprachen – Art. 12 EG und 290 EG – Art. 82 der Beschäftigungsbedingungen für sonstige Bedienstete – Verordnung Nr. 1.#Rechtssache T-205/07.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#Sprachenregelung – Auf der Website des EPSO veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete – Veröffentlichung in drei Amtssprachen – Art. 12 EG und 290 EG – Art. 82 der Beschäftigungsbedingungen für sonstige Bedienstete – Verordnung Nr. 1.#Rechtssache T-205/07.
ECLI:EU:T:2011:25Eu Chamb 06 T3 de fev. de 2011
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der am 27. März 2007 auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) veröffentlichten Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/EU/27/07 in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben innerhalb der Gemeinschaftsorgane und -agenturen eingestellt werden können
Tenor
Tenor
1. Die am 27. März 2007 auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/EU/27/07 in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben innerhalb der Gemeinschaftsorgane und -agenturen eingestellt werden können, wird aufgehoben.
2. Die Italienische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
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