ECLI:EU:C:2009:699•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 12. November 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten - Pflicht zur Begründung einer Entscheidung, ein Projekt keiner Prüfung zu unterziehen.#Rechtssache C-495/08.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 12. November 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten - Pflicht zur Begründung einer Entscheidung, ein Projekt keiner Prüfung zu unterziehen.#Rechtssache C-495/08.
ECLI:EU:C:2009:699Eu Chamb 06 C12 de nov. de 2009
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) – Pflicht zur Begründung einer Entscheidung, ein Projekt keiner Prüfung zu unterziehen
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass es nicht dafür gesorgt hat, dass für die vor dem 15. November 2000 in Wales gestellten Anträge auf Überprüfung der Rohstoffplanung (Review of Mineral Planning) die Anforderungen der Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2 dieser Richtlinie gelten.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
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