ECLI:EU:T:2010:297•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Ausbildungsbeihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird - Erforderlichkeit der Beihilfe - Positive externe Effekte - Begründungspflicht.#Rechtssache T-396/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Ausbildungsbeihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird - Erforderlichkeit der Beihilfe - Positive externe Effekte - Begründungspflicht.#Rechtssache T-396/08.
ECLI:EU:T:2010:297Eu Chamb 08 T8 de jul. de 2010
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
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