0.142.115.987•Vereinbarung zwischen der Schweiz und Norwegen über den Austausch von Stagiaires
0.142.115.987Bilateral International Treaty14 de ago. de 1986
Abgeschlossen am 14. August 1986
In Kraft getreten am 14. August 1986
Die Schweiz
und
Norwegen
haben folgende Vereinbarung getroffen:
Die Vereinbarung steht jungen Schweizern und Norwegern beiderlei Geschlechts offen. Sie sollen über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen und in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Stagiairebewilligung wird in der Regel für eine Dauer von bis zwölf Monaten erteilt. Sie kann ausnahmsweise um höchstens sechs Monate verlängert werden, wenn besondere Gründe vorliegen.
Die Stagiaires dürfen keine andere Erwerbstätigkeit ausüben oder eine andere Stelle annehmen als die, für die die Bewilligung erteilt ist, ausser wenn von den zuständigen Behörden in jedem einzelnen Fall die Genehmigung dafür erteilt ist.
Unterzeichnet in Oslo am 14. August 1986 in zwei Originalen, in deutscher und norwegischer Sprache, beide Texte sind gleichermassen gültig.
| Für die Schweiz: | Für Norwegen: |
|---|---|
| Im Namen des Bundesamtes | |
| für Industrie, Gewerbe und Arbeit | |
| Arnold Hugentobler | Eva Birkeland |
AS 1986 2242 ↩
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