Das Anatomische Museum steht unter der Aufsicht der Vorsteherin oder des Vorstehers des Anatomischen Instituts der Universität Basel. Die Leitung erfolgt durch die Konservatorin oder den Konservator des Museums.
Art. 2
Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.
Art. 3
Öffnungszeiten: Sonntag: 10.00–14.00 Uhr Donnerstag: 14.00–19.00 Uhr An Feiertagen geschlossen.
Wissenschaftlich Interessierte können in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besichtigen. Für Gruppen gelten Sonderregelungen.
Art. 4
Eintrittspreise: Erwachsene: CHF 4 AHV/IV-Berechtigte sowie Jugendliche unter 16 Jahren: CHF 2
Art. 5
Freier Eintritt: Sonntag und Donnerstag für Schüler und Schülerinnen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Schülerausweis sowie für Studierende mit gültiger Legitimationskarte. Mitglieder des «Vereins der Freunde des Anatomischen Museums Basel» sowie vom Erziehungsdepartement berechtigte Personen und Vereine. Werktags: Studierende der Medizin haben von Montag bis Freitag 14.00–17.00 Uhr freien Zutritt zum Museum.
Art. 6
Gruppenbesuche sind nach vorheriger Vereinbarung werktags möglich. Einschränkungen können sich aus personellen oder organisatorischen Gründen ergeben.
Anmeldungen haben mindestens drei Tage vor Besuchstermin zu erfolgen.
Art. 7
Die vorliegende Ordnung wird am 1. Dezember 1995 wirksam. Sie ersetzt die Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung der Anatomischen Sammlung vom 11. April 1974.
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