Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

897oDecree19 de nov. de 1989

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Vom 12.09.1989 (Stand 19.11.1989)

Art. 1

  1. Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzinsbeiträgen bewilligt, um
    1. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern,
    2. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen,
    3. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern,
    4. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.

Art. 2

  1. Diese Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.

Art. 3

  1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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