Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

NIHBBFStrG,NINIHBBFStrG,NIGesetz12 de nov. de 1965

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Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

Vom 8. November 1965 (Nds. GVBl. S.237 - VORIS 92100 02 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 NIHBBFStrG

Der als Anlage veröffentlichten Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken vom 5./14. Mai 1965 wird zugestimmt.

Art. 2 NIHBBFStrG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 8. November 1965.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Dr. Diederichs

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr

Möller

Anlage NIHBBFStrG - Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

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