145.0•Gesetz vom 27. Juni 1990 über den Staatsfeiertag
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Der 15. August ist der Staatsfeiertag.
Die Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag sollen die Besinnung auf die staatlichen Grundwerte fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit stärken.
Dieses Gesetz tritt am 15. August 1990 in Kraft.
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