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Kommentare: Art. 44 | Omnilex
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NDV · Verordnung über den Nachrichtendienst
Art. 44
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Art. 44
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Art. 45
121.1
NDV
Federal Council Ordinance
01.09.2017
Originalquelle
Der NDB sorgt für die Ausbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in folgenden Bereichen:
rechtliche Rahmenbedingungen der nachrichtendienstlichen Tätigkeit;
Strategie und interne Prioritäten bei der Umsetzung des Grundauftrags.
Er stimmt seine internen Kontrolltätigkeiten auf die Planung der übergeordneten Aufsichtsorgane ab.
Er führt eine Übersicht über alle Aufträge der Informationsbeschaffung mit technischen Mitteln.
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