121.1NDVFederal Council Ordinance01.09.2017Originalquelle
Eine vom NDB bezeichnete interne Stelle führt in den Räumlichkeiten des NDB Taschen- und Personenkontrollen sowie in den Einrichtungen des NDB Raumkontrollen durch; sie kann dazu Dritte beiziehen.
Beigezogene Dritte müssen über eine gültige Personensicherheitsprüfung und über eine polizeiliche oder gleichwertige Ausbildung verfügen.
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