121.1NDVFederal Council Ordinance01.09.2017Originalquelle
Alle Personen, die das Aufnahmefeld von Bildübertragungs- oder Bildaufzeichnungsgeräten betreten, sind mit einem gut sichtbaren Hinweis darüber zu informieren, dass sie von einem Überwachungssystem erfasst werden.
Der NDB vernichtet die Aufnahmen nach 30 Tagen, es sei denn, sie werden zur Beweissicherung in einem Verfahren benötigt. In diesem Fall erfolgt die Vernichtung nach dessen rechtskräftigem Abschluss.
Der NDB kann innerhalb der von ihm genutzten Räumlichkeiten das Mitführen von elektronischen Geräten verbieten.
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