121.1NDVFederal Council Ordinance01.09.2017Originalquelle
Die pauschale Abgeltung der Leistungen der Kantone zum Vollzug des NDG berechnet sich nach der Höhe des dafür bewilligten Kredits und dem unter den Kantonen geltenden Verteilschlüssel.
Der Verteilschlüssel wird aufgrund der Summe der Stellenanteile derjenigen Personen in den Kantonen bestimmt, bei denen der Aufgabenvollzug nach dem NDG einen wichtigen Anteil ihrer regelmässigen Arbeit bildet.
Der NDB legt den Verteilschlüssel nach Bedarf, mindestens aber alle vier Jahre, zusammen mit den Kantonen fest. Er hört dazu die KKPKS an.
Können sich der NDB und die Kantone über die Höhe der Abgeltung nicht einigen, so entscheidet das VBS nach Anhörung der kantonalen Polizeidirektionen.
Der NDB beurteilt, ob die Aufgabenerfüllung durch die Kantone mit der Höhe der Abgeltung in Einklang steht.
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