121.2VIS-NDBFederal Council Ordinance01.09.2017Originalquelle
Die Qualitätssicherungsstelle des NDB überprüft, ob die Daten rechtmässig erfasst wurden. Sie beurteilt dabei insbesondere die Relevanz und die Richtigkeit der Kennzeichnungen.
Sie bestätigt die definitive Erfassung, indem sie die Daten entsprechend kennzeichnet.
Sie vernichtet die von ihr nicht bestätigten Daten und orientiert die Stelle, welche die Daten erfasst hat, über die Gründe.
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