121.2VIS-NDBFederal Council Ordinance01.09.2017Originalquelle
Der NDB sorgt dafür, dass bei der Löschung alle Daten, die archiviert werden müssen, in ein Archivierungsmodul übertragen werden.
Er löscht die Daten in den Informations- und Speichersystemen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer nach den Artikeln 7 Absatz 7, 21 Absatz 2, 28, 34 Absatz 2, 40, 45, 50, 55, 60, 65 und 70.
Er löscht ein Objekt in IASA NDB oder IASA-GEX NDB, nachdem das letzte darauf referenzierte Quellendokument gelöscht wurde.
Er löscht ein Originaldokument in IASA-GEX NDB, nachdem das darauf referenzierte Quellendokument gelöscht wurde.
Er löscht die Originaldokumente in IASA NDB spätestens nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer (Art. 21 Abs. 2).
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