Das Betriebssicherheitsverfahren dient zur Gewährleistung der Informationssicherheit bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen durch Unternehmen und Subunternehmen oder Teile davon (Betriebe), sofern die Aufträge die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit einschliessen (sicherheitsempfindliche Aufträge).
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