Verpflichtete Behörden und Organisationen beantragen der Fachstelle BS die Einleitung des Verfahrens, wenn sie beabsichtigen, einen sicherheitsempfindlichen Auftrag zu vergeben.
Die verpflichteten Behörden legen fest, welche Stellen für die Antragstellung zuständig sind.
Für Betriebe nach Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe b stellt die zuständige ausländische Behörde oder internationale Organisation den Antrag.
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