Das Betriebssicherheitsverfahren wird eingestellt, wenn der Betrieb:
seine Einwilligung zurückzieht oder am Verfahren nicht mitwirkt;
sein Angebot zurückzieht;
für den Auftrag nicht mehr in Frage kommt.
Die für die Durchführung des Betriebssicherheitsverfahrens zuständige Fachstelle (Fachstelle BS) teilt dem Betrieb und der den Auftrag vergebenden Behörde oder Organisation (Auftraggeberin) die Einstellung des Verfahrens mit.
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