Die Fachstelle BS teilt ihre Beurteilung der Auftraggeberin mit und eröffnet sie dem Betrieb durch Verfügung.
Kommt die Fachstelle BS zum Schluss, dass die Ausführung des sicherheitsempfindlichen Auftrags mit einem Sicherheitsrisiko verbunden ist, so schliesst die Auftraggeberin den Betrieb vom Vergabeverfahren aus.
Ist die Ausführung des sicherheitsempfindlichen Auftrags bei allen in Frage kommenden Betrieben mit einem Sicherheitsrisiko verbunden, so kann die Auftraggeberin trotzdem einem dieser Betriebe den Auftrag erteilen. Die Fachstelle BS stellt das Betriebssicherheitsverfahren ein. Die Auftraggeberin wendet die Massnahmen nach den Artikeln 59, 60, 63 und 64 sinngemäss an.
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