Die Fachstelle BS stellt dem Betrieb eine Betriebssicherheitserklärung in Form einer Verfügung aus, sobald dieser das Sicherheitskonzept nachweislich umgesetzt hat.
Sie verweigert dem Betrieb die Betriebssicherheitserklärung und stellt das Betriebssicherheitsverfahren ein, wenn er das Sicherheitskonzept nicht umsetzt. Sie erlässt eine entsprechende Verfügung.
Die Verfügungen nach den Absätzen 1 und 2 werden der Auftraggeberin mitgeteilt.
Die Auftraggeberin ist an die Verfügung der Fachstelle BS gebunden; vorbehalten bleibt Artikel 58 Absatz 3.
Die Gültigkeit der Betriebssicherheitserklärung beträgt fünf Jahre.
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