Die Fachstelle BS betreibt zur Durchführung und Bewirtschaftung des Betriebssicherheitsverfahrens ein Informationssystem.
Im Informationssystem können besonders schützenswerte Personendaten nach Artikel 5 Buchstabe c DSG1bearbeitet werden, sofern dies zur Durchführung des Betriebssicherheitsverfahrens erforderlich ist.2
Das Informationssystem enthält folgende Daten:
die Daten nach den Artikeln 56 und 59 Absatz 3;
das Ergebnis der Beurteilung nach Artikel 55 Absatz 2;
die Ergebnisse der für das Betriebssicherheitsverfahren erforderlichen Personensicherheitsprüfungen nach Artikel 60 Absatz 1;
den Entscheid der Fachstelle BS nach Artikel 60 Absatz 2;
die Namen aller Betriebe mit einer Betriebssicherheitserklärung;
die Massnahmen allfälliger Kontrollen nach Artikel 64;
Daten und Akten aus Beschwerdeverfahren.
Die Fachstelle BS ist für die Sicherheit des Informationssystems sowie die rechtmässige Bearbeitung der Personendaten verantwortlich.