Für die elektronische Meldung von Cyberangriffen stellt das BACS ein sicheres System zur Übermittlung der Meldung zur Verfügung.
Das System muss den meldepflichtigen Behörden und Organisationen ermöglichen, die Meldung des Cyberangriffs oder seiner Auswirkungen gesamthaft oder in Teilen an weitere Behörden zu übermitteln.
Sind zur Erfüllung einer Meldepflicht gegenüber weiteren Behörden Informationen erforderlich, die über Artikel 74e hinausgehen, so muss das System den meldepflichtigen Behörden und Organisationen ermöglichen, diese Informationen direkt an die betreffenden Behörden zu übermitteln, ohne dass das BACS darauf Zugriff hat.
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