Das BACS und die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen können Personendaten untereinander austauschen, sofern dies zum Schutz vor Cyberbedrohungen erforderlich ist.
Das BACS und die Fernmeldedienstanbieterinnen können Adressierungselemente und damit zusammenhängende Personendaten untereinander austauschen, sofern dies zum Schutz vor Cyberbedrohungen erforderlich ist.
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