Das BACS unterstützt den NDB mit periodischen Auswertungen zu Anzahl, Art und Ausmass von Cyberangriffen sowie, auf Anfrage, mit technischen Analysen von Cyberbedrohungen.
Es gewährt dem NDB zum Zweck des frühzeitigen Erkennens und Verhinderns von Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit, zur Beurteilung der Bedrohungslage und zur nachrichtendienstlichen Frühwarnung zum Schutz kritischer Infrastrukturen nach Artikel 6 Absätze 1 Buchstabe a, 2 und 5 NDG1Zugriff auf Informationen, welche die Identität und die Vorgehensweise der Verursacherinnen und Verursacher von Cyberangriffen betreffen.
Es gewährt den Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Informationen, welche die Identität und die Vorgehensweise der Verursacherinnen und Verursacher von Cyberangriffen betreffen.
Es gewährt den kantonalen Stellen, die für die Cybersicherheit zuständig sind, Zugriff auf Informationen, die für den Schutz vor Cyberbedrohungen erforderlich sind.