Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen. Er regelt insbesondere:
- die Kategorien der bearbeiteten Personendaten und die Zugriffsrechte (Einsichts- und Bearbeitungsrechte);
- die technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten;
- die Aufbewahrungsdauer der Daten;
- die Anonymisierung und die Vernichtung der Personendaten nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer.