143.5RDVFederal Council Ordinance01.12.2012Originalquelle
Im Falle eines Verlustes wird ein Reisedokument nur ersetzt, wenn die ausländische Person eine polizeiliche Anzeige vorlegt und keine Entzugsgründe nach Artikel 22 vorliegen.
Unbrauchbar gewordene Reisedokumente werden nur gegen deren Rückgabe ersetzt.
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