Der Bund kann öffentlichen oder privaten Institutionen, die Programme zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben durchführen, Finanzhilfen gewähren. Er kann selbst Programme durchführen.
Die Programme können dazu dienen:
die inner- oder ausserbetriebliche Aus- und Weiterbildung zu fördern;
die Vertretung der Geschlechter in den verschiedenen Berufen, Funktionen und Führungsebenen zu verbessern;
die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben zu verbessern;
Arbeitsorganisationen und Infrastrukturen am Arbeitsplatz zu fördern, welche die Gleichstellung begünstigen.
In erster Linie werden Programme mit neuartigem und beispielhaftem Inhalt unterstützt.
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