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Art. 20

151.31BehiVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle
  1. Gesuche um Finanzhilfen nach dieser Verordnung sind beim EBGB einzureichen.
  2. Das EBGB legt die jährlichen Eingabetermine fest.1
  3. Dem Gesuch müssen beigelegt werden:
    1. eine genaue Beschreibung des Projekts, für das um Unterstützung nachgesucht wird;
    2. eine Zielformulierung;
    3. ein Konzept zur Umsetzung und Verbreitung der Projektergebnisse (Transferkonzept);
    4. ein Evaluationskonzept;
    5. ein detaillierter Voranschlag und ein Finanzierungsplan;
    6. alle notwendigen Angaben über die am Projekt beteiligten Organisationen;
    7. ein Zeitplan über die Durchführung.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. April 2010, in Kraft seit 1. Juni 2010 (AS 2010 1737).

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