Jede Behörde teilt dem EDÖB jährlich mit:1
- die Anzahl der im Berichtsjahr eingereichten Gesuche;
- die Anzahl der angenommenen Gesuche und der ganz oder teilweise abgelehnten Gesuche;
- 2 den Gesamtbetrag der für den Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem Öffentlichkeitsgesetz einverlangten Gebühren sowie die Anzahl der Fälle, in denen eine Gebühr erhoben wurde.