Die Wahlen für die ordentliche Gesamterneuerung des Nationalrats finden am zweitletzten Sonntag im Oktober statt. Ersatz- und Ergänzungswahlen setzt die Kantonsregierung auf den nächstmöglichen Termin an.
Für die ausserordentliche Gesamterneuerung im Sinne von Artikel 193 Absatz 3 der Bundesverfassung setzt der Bundesrat den Zeitpunkt fest.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 8. Okt. 1999, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 411;BBl 1999 7922). ↩
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