Nach Schluss der Wahl stellen die Kantone aufgrund der Protokolle der Wahlbüros fest:
- die Zahl der Stimmberechtigten und der Stimmenden;
- die Zahl der gültigen, ungültigen und leeren Stimmzettel;
- die Zahl der Stimmen, welche die einzelnen Kandidaten jeder Liste erhalten haben (Kandidatenstimmen);
- 1 die Zahl der Zusatzstimmen jeder Liste (Art. 37);
- 2 die Summe der Kandidaten- und Zusatzstimmen der einzelnen Listen (Parteistimmen);
- für die verbundenen Listen die Gesamtzahl der auf die Listengruppe entfallenden Stimmen;
- die Zahl der leeren Stimmen.