170.512.1PublVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Auf der Publikationsplattform im Format PDF veröffentlichte Texte der AS und des BBl, einschliesslich der Texte, die nach den Artikeln 5 Absatz 1 und 13 Absatz 3 PublG durch Verweis veröffentlicht werden, tragen eine elektronische Signatur der BK. Die technischen Anforderungen sind in Ziffer 2 des Anhangs festgelegt.1
Die BK sorgt dafür, dass die elektronischen Signaturen jederzeit über ein Validatorsystem online geprüft werden können.
In dringenden Fällen kann bei technischen Problemen vorübergehend auf die elektronische Signatur verzichtet werden.2
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 692). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 692). ↩
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