170.512.1PublVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
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Die Absätze 1–3 gelten nicht für die Texte der AS, der SR und des BBl, die durch Verweis nach den Artikeln 5 Absatz 1 und 13 Absatz 3 PublG veröffentlicht werden.1
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 692). ↩
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