Beim Bundesbeschluss über die Legislaturplanung wird die Einigungskonferenz eingesetzt, wenn nach der ersten Beratung in jedem Rat Differenzen bestehen.
Bei den Bundesbeschlüssen über die Legislaturplanung, über den Finanzplan und über die Planungsgrössen im Voranschlag stellt die Einigungskonferenz zu jeder Differenz einen Einigungsantrag.1Über jeden Antrag wird gesondert abgestimmt.2
Wird ein Antrag abgelehnt, so wird die betreffende Bestimmung gestrichen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. März 2024 (Budgetberatung), in Kraft seit 9. Sept. 2024 (AS 2024 450;BBl 2023 2157,2159). ↩
Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 26. Sept. 2014 (Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 1583;BBl 2014 767). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.